Teilnahmebedingungen KlimaVeedel
1. Allgemeines
Das KlimaVeedel ist eine Initiative der RheinEnergie AG. Start war 2023 in Köln-Neubrück, 2024 folgte mit Köln-Bilderstöckchen das zweite KlimaVeedel. Mit der Initiative KlimaVeedel haben wir uns das Ziel gesetzt, schnell und unkompliziert Lösungen für ein klimaneutrales Köln zu finden und sie direkt in einem Veedel zu erproben. Denn nur so können wir wissen, was am Ende funktioniert, um es auch auf andere Stadtteile zu übertragen. Das kann aber nur gelingen, wenn wir alle gemeinsam anpacken – Bürgerinnen und Bürger, Stadt, Unternehmen, Wohnungswirtschaft und RheinEnergie.
Die KlimaVeedel-Förderung ist ein spezielles Angebot im Rahmen der Initiative RheinStart, dem Förderprogramm für nachhaltige Projekte in Köln und der Region. Beide Förderprogramme werden über die gleiche Online-Plattform verwaltet, jedoch findet bei der KlimaVeedel-Förderung kein öffentliches Voting, sondern eine Jurystimmabgabe statt. An der KlimaVeedel-Förderung können nur Projekte teilnehmen, die zur nachhaltigen klimaneutralen Entwicklung in mindestens einem der beiden KlimaVeedel beitragen. Die maximale Förderung pro Projekt liegt bei 3.000 Euro.
2. Teilnahmebedingungen KlimaVeedel
2.1 Teilnahmeberechtigung:
- Mit der Bewerbung erklären sich die Teilnehmenden mit den Teilnahmebedingungen in vollem Umfang einverstanden. Die Teilnahmebedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Ausschreibung dargestellten Regelungen und Beschreibungen.
- Teilnahmeberechtigt (nachfolgend: Teilnehmende genannt) sind nur die, die ihr Projekte in mindestens einem der beiden KlimaVeedel der RheinEnergie umsetzen oder dort ihren Nutzen entfalten.:
- Einrichtungen der formalen, nonformalen und informellen Bildung, insbesondere allgemeine und berufsbildende Schulen, Kindergärten und außerschulische Einrichtungen,
- eingetragene Vereine,
- Initiativen, die sich dem Gemeinwohl verpflichtet haben,
- gemeinwohlorientierte Privatinitiativen sowie
- gemeinnützige Organisationen und
- Start-ups (Existenz-/Unternehmensgründer), die auf innovative Weise Lösungen für Umwelt, Ökologie und Nachhaltigkeit entwickeln. Diese sollten dabei nicht ausschließlich wirtschaftliche Zwecke verfolgen.
- Nicht teilnahmeberechtigt sind
- Projekte die keinen Bezug zu einem der beiden KlimaVeedeln haben. Für diese Projekte kann unser Förderprogramm RheinStart eine Alternative sein.
- Projekte, deren Umsetzung ausschließlich der Unterstützung einer Einzelperson dient, die rein wirtschaftliche Zwecke verfolgen und keine Gemeinnützigkeit/Gemeinwohl verfolgen.
- Politische Parteien und ihnen nahestehende Organisationen.
- Vereine, Institutionen oder Einrichtungen mit religiöser oder politischer Ausrichtung, die verfassungsschutzrechtlich behandelt werden oder bei denen Zweifel an ihrer Grundgesetzkonformität bestehen.
- Vereine, Institutionen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ruf oder dem Ansehen der RheinEnergie schaden können.
- Bewerben können sich Projekte, die in Bezug zu den sieben ausgewählten nachhaltigen Entwicklungsziele stehen:
- SDG 4 - Hochwertige Bildung,
- SDG 6 - Sauberes Wasser und sanitäre Einrichtungen,
- SDG 7 - Bezahlbare und saubere Energie,
- SDG 9 - Industrie, Innovation und Infrastruktur,
- SDG 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden,
- SDG 12 - Nachhaltiger Konsum und Produktion oder
- SDG 13 - Maßnahmen zum Klimaschutz.
- Jedes Projekt wird von einem vertretungsberechtigten Vereinsvorstand, Koordinator oder Projektleiter gegenüber der RheinEnergie AG vertreten, dieser ist für die RheinEnergie AG der autorisierte Ansprechpartner. Die Projektpartner erteilen ihm entsprechende Vollmachten, in ihrem Interesse gegenüber der RheinEnergie AG zu handeln. Der Ansprechpartner versichert, bevollmächtigt zu sein. Der Ansprechpartner versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß erfolgen.
- Zur Teilnahme dürfen nur konkrete Projekte eingestellt werden, die innerhalb von zwölf Monaten nach Zusage des Sponsorings umgesetzt werden und noch nicht begonnen haben.
- Die RheinEnergie AG stellt für das KlimaVeedel-Förderprogramm 30.000 Euro als Sponsoringbetrag zur Verfügung. Die maximale Projektförderung liegt bei 3.000 Euro, somit können pro Jahr mindestens zehn Projekte gefördert werden. Die Entscheidung zur Projektförderung erfolgt über eine Jury.
- Das KlimaVeedel-Förderprogramm ist zeitlich befristet. Eine Vergabe findet 2024 und 2025 statt.
2.2 Bewerbung/ Entscheidungsfindung:
- Die Bewerbung erfolgt ausschließlich auf www.rheinstart.org/klimaveedel. Dort ist der Teilnehmende sowie das geplante Projekt und die Verwendung der Gelder zu beschreiben sowie alle geforderten Dokumente/ Nachweise hochzuladen. Dieser Bewerbungsschritt erfolgt nichtöffentlich. Teilnehmende dürfen lediglich einmal von einer vertretungsberechtigten Person registriert werden. Die Bewerbungsunterlagen werden durch die RheinEnergie auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft. Die Beurteilung und Entscheidung über die Teilnahme erfolgt durch die RheinEnergie gemäß der Teilnahmebedingungen und liegt im Ermessen der RheinEnergie.
- Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an RheinStart besteht nicht. Nach positiver Prüfung erfolgt die Veröffentlichung auf der Homepage sowie die Freischaltung auf der Internetseite. Zusätzlich erhalten Teilnehmende nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung der Unterlagen eine E-Mail, die das Ergebnis der Prüfung mitteilt.
- Zweimal jährlich findet ein Bewerbungsaufruf statt. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen fristgerecht am Ende der Bewerbungsphase eingestellt sein, damit sie berücksichtigt werden. Stichtag ist der jeweils letzte Tag der Bewerbungslaufzeit. Bewerbungen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht vollständig vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
- Beim KlimaVeedel-Förderprogramm gibt es kein öffentliches Voting. Die Stimmabgabe ist nur durch eine vorab festgelegte Jury möglich. Die Jury setzt sich zusammen aus den Sozialraumkoordinatoren der KlimaVeedeln, Vertretenden der Stadt Köln und Vertretenden der RheinEnergie.
- Die Gewinnerprojekte werden mit einem Betrag von bis zu 3.000 Euro finanziell durch ein Sponsoring der RheinEnergie unterstützt. Nach Ende der Juryabstimmung teilt die RheinEnergie allen Teilnehmenden via Email den Ausgang des Votings mit.
2.4 Auszahlung:
- Die Gewinnenden müssen den Sponsoringbetrag spätestens zwölf Wochen nach erfolgter Zusage bei der RheinEnergie in Rechnung stellen. Hierfür müssen die Gewinnenden selbst noch keine Unkosten gehabt haben. Die Zahlung der Sponsoringsumme erfolgt nach Rechnungseingang auf das vom Gewinnenden angegebene Konto.
- Der Gewinnende verpflichtet sich, die Sponsoringgelder innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach erfolgter Sponsorenzusage für den angegebenen Zweck zu verausgaben.
- RheinEnergie behält sich vor, Dokumente und Belege zur Projektumsetzung stichprobenartig von den Gewinnenden anzufordern. Die zweckentsprechende Mittelverwendung muss in diesen Fällen durch Verwendungsnachweise (Belege) nachgewiesen werden können. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit für den Gewinnenden, die Belege und Zahlungsnachweise rechtskonform mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
- Bei missbräuchlicher Mittelverwendung durch den Zuwendungsempfangenden bleibt eine Rückforderung der bereits ausgezahlten Mittel vorbehalten. Bereits geleistete Zahlungen werden für den Fall, dass keine Umsetzung innerhalb von zwölf Monaten erfolgt, zurückgefordert.
- Der Zuwendungsempfangende ist verpflichtet, die RheinEnergie über Änderungen des Projekts, die gegenüber den Angaben der Projekteinreichung eintreten, unverzüglich zu informieren.