Teilnahmebedingungen
Sponsor der RheinStart-Projekte ist die RheinEnergie AG, regionaler Energie- und Wasserversorger in und um Köln. Gesponsert werden Projekte in den Grundversorgungsgebieten der RheinEnergie AG, die sich mit den von den Vereinten Nationen festgelegten Nachhaltigkeitszielen befassen und zu einer ökonomischen, ökologischen oder sozialen nachhaltigen Entwicklung beitragen sollen. Zweimal jährlich können sich Teilnahmeberechtigte bewerben und im Online-Voting-Wettbewerb Stimmen für ihre Projekte und Initiativen sammeln. Die Projekte, die die meisten Stimmen auf sich vereinen, erhalten Sponsorengelder in Höhe von bis zu 3.000 Euro für ihr Projekt.
Unser Unternehmen trägt in Köln und in der Region maßgeblich zur nachhaltigen Entwicklung bei: Als regionaler Energie- und Trinkwasserversorger, als generationengerechtes, kommunales Unternehmen, als wichtiger, sozialer Arbeitgeber, als Stifter und Träger dreier gemeinnütziger Stiftungen und als Förderer von Vereinen. Wir haben „RheinStart“ im Rahmen unseres Klimaschutzprogramms „Energie & Klima 2030“ ins Leben gerufen. Seit 2007 betreiben wir dieses Programm mit dem Ziel, dem voranschreitenden Klimawandel entgegenzuwirken und die Energiewende aktiv mitzugestalten. Hauptziele des Programms sind der verstärkte Ausbau Erneuerbarer Energien sowie der Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung. Auf diese Weise sollen ressourcenschonende und klimafreundliche Nutzungen in der Region gefördert werden und Energie effizienter genutzt werden. Mit RheinStart legen wir unseren Fokus gezielt auf die lokale Umsetzung ausgewählter Projekte, die sich mit einer nachhaltigen Entwicklung in ihren drei Dimensionen – der wirtschaftlichen, der sozialen und der ökologischen – beschäftigen. Damit unterstützen wir eine globale Bewegung und nehmen gemeinsam mit Vereinen und privaten Initiativen Verantwortung unmittelbar vor Ort wahr.
2. Teilnahmebedingungen
- Mit der Bewerbung erklären sich die Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen in vollem Umfang einverstanden. Die Teilnahmebedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Ausschreibung dargestellten Regelungen und Beschreibungen.
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Bewerben können sich Projekte, die in Bezug zu den sieben ausgewählten nachhaltigen Entwicklungsziele stehen:
SDG 4 - Hochwertige Bildung,
SDG 6 - Sauberes Wasser und sanitäre Einrichtungen,
SDG 7 - Bezahlbare und saubere Energie,
SDG 9 - Industrie, Innovation und Infrastruktur,
SDG 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden,
SDG 12 - Nachhaltiger Konsum und Produktion oder
SDG 13 - Maßnahmen zum Klimaschutz.
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Teilnahmeberechtigt (nachfolgend: Teilnehmer genannt) sind:
- Einrichtungen der formalen, nonformalen und informellen Bildung, insbesondere allgemeine und berufsbildende Schulen, Kindergärten und außerschulische Einrichtungen,
- eingetragene Vereine sowie
- Initiativen, die sich dem Gemeinwohl verpflichtet haben,
- gemeinnützige Organisationen und
- gemeinwohlorientierte Privatinitiativen.
- Start-ups (Existenz-/Unternehmensgründer), die auf innovative Weise Lösungen für Umwelt, Ökologie und Nachhaltigkeit entwickeln. Diese sollten dabei nicht ausschließlich wirtschaftliche Zwecke verfolgen.
Alle Teilnehmer müssen ihren Sitz im Grundversorgungsgebiet der RheinEnergie haben und das Projekt im Grundversorgungsgebiet der RheinEnergie umsetzen (siehe aufgeführte Gebiete in der Karte).

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Nicht teilnahmeberechtigt sind
- Projekte, deren Umsetzung ausschließlich der Unterstützung einer Einzelperson dient, die rein wirtschaftliche Zwecke verfolgen und keine Gemeinnützigkeit/Gemeinwohl verfolgen.
- Teilnehmer, die bereits einmal im Kalenderjahr gewonnen haben, sind für die folgende Votingrunde ausgeschlossen.
- Ebenso ausgeschlossen sind Teilnehmer mit Projekten, die in vergangenen Runden gewonnen haben und sich inhaltlich nicht wesentlich von diesen abgrenzen.
- Politische Parteien und ihnen nahestehende Organisationen.
- Vereine, Institutionen oder Einrichtungen mit religiöser oder politischer Ausrichtung, die verfassungsschutzrechtlich behandelt werden oder bei denen Zweifel an ihrer Grundgesetzkonformität bestehen.
- Vereine, Institutionen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ruf oder dem Ansehen der RheinEnergie schaden können.
- Projekte, die bereits von der RheinEnergie AG oder den RheinEnergie Stiftungen unterstützt werden, können nicht teilnehmen (keine Doppelförderung).
- Jedes Projekt wird von einem vertretungsberechtigten Vereinsvorstand, Koordinator oder Projektleiter gegenüber der RheinEnergie AG vertreten, dieser ist für die RheinEnergie AG der autorisierte Ansprechpartner. Die Projektpartner erteilen ihm entsprechende Vollmachten, in ihrem Interesse gegenüber der RheinEnergie AG zu handeln. Der Ansprechpartner versichert, bevollmächtigt zu sein. Der Ansprechpartner versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß erfolgen.
- Zur Teilnahme dürfen nur konkrete Projekte eingestellt werden, die innerhalb von zwölf Monaten nach Zusage des Sponsorings umgesetzt werden und noch nicht begonnen haben. Die Projekte mit den meisten Votes gewinnen bis der Betrag von 30.000 Euro, den die RheinEnergie AG je Sponsoringrunde zur Verfügung stellt, ausgeschöpft ist. Das Projektziel darf 3.000 Euro nicht übersteigen. Zehn Projekte pro Sponsoringrunde können eine Förderung erhalten. Ein Teilnehmer kann maximal ein Projekt je Sponsoringrunde auf der Plattform veröffentlichen.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online. Dort ist der Teilnehmer sowie das geplante Projekt und die Verwendung der Sponsoringgelder zu beschreiben sowie alle geforderten Dokumente/ Nachweise hochzuladen. Dieser Bewerbungsschritt erfolgt nichtöffentlich. Jeder Teilnehmer darf lediglich einmal von einer vertretungsberechtigten Person registriert werden. Die Bewerbungsunterlagen werden durch die RheinEnergie auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft. Die Beurteilung und Entscheidung über die Teilnahme erfolgt durch die RheinEnergie gemäß der Teilnahmebedingungen und liegt im Ermessen der RheinEnergie.
Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an der öffentlichen Sponsoringrunde (Voting) besteht nicht. Nach positiver Prüfung erfolgt die Veröffentlichung auf der Homepage sowie die Freischaltung auf der Internetseite. Zusätzlich erhält der Teilnehmer nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung der Unterlagen eine E-Mail, die ihm das Ergebnis der Prüfung mitteilt.
Zweimal jährlich findet ein Sponsoringaufruf statt. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen fristgerecht am Ende der Bewerbungsphase eingestellt sein, damit sie berücksichtigt werden. Stichtag ist der jeweils letzte Tag der Bewerbungslaufzeit. Bewerbungen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht vollständig vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Votingphase beträgt eine Woche, nur in dieser Zeit kann für das Projekt gevotet werden. Das Voting erfolgt über Emails mit Verifizierung und/oder Votingcodes. Jede natürliche Person darf eine Stimme pro Tag abgeben (weitere Angaben dazu siehe "Spielregeln").
Nach Ende der Votingphase teilt die RheinEnergie den Gewinnern via Email den Ausgang des Votings mit. Zudem erfolgt zeitnah eine öffentliche Bekanntmachung.
Die Zahlung der Sponsoringsumme erfolgt nach Rechnungseingang auf das vom Gewinner angegebene Konto. Rechnungen müssen spätestens zwölf Wochen nach erfolgter Zusage der Sponsorengelder bei der RheinEnergie eingegangen sein.
Der Gewinner verpflichtet sich, die Sponsoringgelder innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach erfolgter Sponsorenzusage für den angegebenen Zweck zu verausgaben.
RheinEnergie behält sich vor, Dokumente und Belege zur Projektumsetzung stichprobenartig von den Gewinnern anzufordern. Die zweckentsprechende Mittelverwendung muss in diesen Fällen durch Verwendungsnachweise (Belege) nachgewiesen werden können. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit für den Gewinner, die Belege und Zahlungsnachweise rechtskonform mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
Bei missbräuchlicher Mittelverwendung durch den Zuwendungsempfänger bleibt eine Rückforderung der bereits ausgezahlten Mittel vorbehalten. Bereits geleistete Zahlungen werden für den Fall, dass keine Umsetzung innerhalb von zwölf Monaten erfolgt, zurückgefordert.
Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, die RheinEnergie über Änderungen des Projekts, die gegenüber den Angaben der Projekteinreichung eintreten, unverzüglich zu informieren.
Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen bestätigt der Teilnehmer, dass die eingereichten Unterlagen/ Fotos keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere dass keine Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte verletzt werden. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass alle Personen, die auf Bildern zu sehen sind, ihr Einverständnis zur Nutzung, insbesondere zur Veröffentlichung der Bilder gegeben haben. Die Teilnehmer stimmen zu, dass die überlassenen Unterlagen und Dokumente (einschließlich Abbildungen) im Rahmen des Sponsoringprogramms „RheinStart“ zur Veröffentlichung der Inhalte und Nennung und Bezeichnung der Teilnehmer, auch in der begleitenden Presse- und Medienarbeit durch die RheinEnergie genutzt werden darf.
Der Teilnehmer, der das Sponsoring gewinnt, verpflichtet sich alle Publikationen und Anlagen sowie auf seiner Homepage (wenn vorhanden) mit dem RheinEnergie-Logo über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr an prominenter Stelle zu versehen. Erfolgt kein Logohinweis der RheinEnergie, kann die RheinEnergie die Auszahlung der Sponsoringsumme verweigern oder zurückfordern. Wird das Logo vorzeitig entfernt, behält sich die RheinEnergie vor, die anteilige Rückzahlung der Sponsoringsumme zu verlangen.
RheinEnergie behält sich das Recht vor, Organisationen oder Personen von der Teilnahme auszuschließen, bei denen der erhebliche Verdacht besteht, die Aktion in unrechtmäßiger Art und Weise zu beeinträchtigen, falsche Angaben zu machen, sich unerlaubter Hilfsmittel zu bedienen oder sich durch Manipulationen in sonstiger Weise unberechtigt Vorteile zu verschaffen, indem sie beispielsweise unter Vorspiegelung falscher Tatsachen an der Aktion teilnehmen oder in sonstiger Weise die Aktion negativ oder entgegen der Teilnahmebedingungen beeinflussen.
Der Teilnehmer sichert der RheinEnergie zu, dass er mit keinem anderen Unternehmen in der Energieversorgung eine Sponsoring-Vereinbarung für das gevotete Projekt abgeschlossen hat.
Im Falle eines Rücktritts von der Bewerbung um Sponsoringgelder genügt eine E-Mail des Teilnehmers an die RheinEnergie. Etwaige Votes verlieren ihre Gültigkeit und werden bei einer Neuanmeldung nicht mehr gezählt.
Bewegliche Sachen, die mit den bewilligten Mitteln erworben werden, gehen in das Eigentum des Teilnehmers über. Wenn sie 24 Monate nach Beendigung des Projektes nicht mehr benötigt werden, können sie veräußert werden.
Die RheinEnergie behält sich vor, das Sponsoringsprogramm und die dargestellten Teilnahmebedingungen teilweise oder in Gänze jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise zu beenden.
Die Teilnehmer sind verantwortlich für die Einhaltung einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher Anordnungen und Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Umweltschutzvorschriften. Sie verpflichten sich, Regeln und Konventionen einzuhalten, die in den jeweiligen Geschäftsgebieten gelten oder als Standards guter betrieblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Praxis angesehen werden. Die RheinEnergie AG steht nicht ein für Schäden, die aus der Durchführung des gesponserten Projekts entstehen. Sollte sie für solche Schäden von dritter Seite haftbar gemacht werden, halten Teilnehmer sie schadlos.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die RheinEnergie AG beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Durch die Teilnahme an RheinStart erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die RheinEnergie AG die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichern und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen dürfen. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten. Die Ausführliche Datenschutzerklärung zu dieser Website finden Sie unter folgendem Link:
www.rheinstart.org/datenschutz
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